Allgemeine Regeln
Dieses Reglement wird am Eingang des Village ausgehängt; mit dem Betreten des Village wird es daher in vollem Umfang akzeptiert.
- Die Urlauber sind verpflichtet, bei ihrer Ankunft ihre Ausweispapiere zur Registrierung vorzulegen.
- Der Zutritt ist nur mit Genehmigung der Direktion gestattet; wer Zutritt hat, muss seinen Ausweis vorlegen. Die Besucher sind zu einem einstündigen Aufenthalt berechtigt, danach müssen sie die reguläre Tagesgebühr entrichten. Besucher sind von 8.30 Uhr bis 20.30 Uhr zugelassen und müssen den Campingplatz bis 23.00 Uhr verlassen.
- Die Direktion behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen unerwünschte oder überzählige Urlauber nicht aufzunehmen.
- Die An- und Abreise wird nach dem ausgehängten Zeitplan geregelt. Die Urlauber sind verpflichtet, ihren Stellplatz am Abreisetag bis 12 Uhr zu räumen. Feste Strukturen wie Mobil Home, Bungalow, Premium und Maxi Caravan stehen ab 15.30 Uhr am Anreisetag zur Verfügung und müssen bis 10.30 Uhr am Abreisetag geräumt sein. Außerhalb dieser Zeiten müssen die Urlauber die Tagesgebühr bezahlen.
- Die Zahlungen müssen in bar, mit Debit- oder Kreditkarten erfolgen. Schecks werden nicht akzeptiert. Sofern in Ihrem Angebot nicht anders angegeben, verlieren Sie bei einer Stornierung Ihrer Buchung bis 60 Tage vor Ihrem Ankunftsdatum nicht Ihre Anzahlung, sondern erhalten einen Gutschein im Wert des gezahlten Betrags, der innerhalb von 12 Monaten eingelöst werden kann. Bei verspäteter Stornierung oder Nichterscheinen werden 100 % des gezahlten Betrags einbehalten. Im Falle einer vorzeitigen Abreise wird die Zahlung des gesamten Aufenthalts verlangt. Im Falle einer Verkürzung der Aufenthaltsdauer behält sich das Villaggio Camping Miramare das Recht vor, die gesamten oder einen Teil der Aufenthaltskosten einzubehalten.
- Der Restbetrag für Bungalows, Mobilheime, Premium und Maxi Caravans muss bei der Ankunft bezahlt werden.
- Bei einem Aufenthalt in einem Bungalow, Premium, Mobilheim oder Maxi Caravan wird das Auto nur bei der An- und Abreise eingefahren. Während Ihres Aufenthalts können Sie Ihr Auto auf dem Außenparkplatz abstellen, der 24 Stunden am Tag geöffnet ist. Für Bungalows, Premium, Mobilheime und Maxi-Caravans ist der Parkplatz kostenlos, für Stellplätze ist er gebührenpflichtig. Wer auf einem Stellplatz wohnt, kann, wenn er es wünscht und genügend Platz hat, sein Auto im Bereich seines Stellplatzes abstellen und während der Öffnungszeiten des Haupttores beliebig ein- und ausfahren.
- Ein zweites Fahrzeug muss auf dem gebührenpflichtigen Außenparkplatz abgestellt werden.
- Der Platz auf den Stellplätzen oder in den Unterkünften wird immer von der Direktion zugewiesen, deren Anweisungen die Camper beim Parken ihrer Autos und beim Aufstellen ihrer Zelte oder Wohnwagen befolgen müssen, die niemals das Straßennetz behindern dürfen.
- Es ist möglich, Sonderwünsche bezüglich der Unterbringung zu äußern, aber diese Entscheidung liegt immer bei der Direktion, die die Anzahl der Unterkünfte/Stellplätze, die jedem Gast zugewiesen werden, auf der Grundlage der internen Anforderungen bestimmt.
- Von 00.00 Uhr bis 7.30 Uhr sind Geräusche, die die Ruhe der Camper stören, sowie das Auf- und Abbauen der Zelte strengstens verboten. Es ist daher verboten, während dieser Zeit Funkgeräte oder ähnliches zu benutzen, lärmende Versammlungen oder Treffen zu veranstalten, den Spielplatz zu benutzen und Kraftfahrzeuge zu fahren.
- Motorräder und Mopeds müssen von Hand geführt werden.
- Lärmerzeugende Geräte sind stets leise zu halten und während der Ruhezeiten strikt auszuschalten. Wer stört, wird aus dem Dorf verwiesen.
- Jeder Camper ist verpflichtet, auf seine eigenen Sachen aufzupassen. Die Direktion übernimmt unter keinen Umständen die Verantwortung für den Verlust oder die Entfernung von Gegenständen, die nicht in ihrer Obhut sind.
- Es ist strengstens untersagt, Pflanzen und Campingausrüstung zu beschädigen, Gräben um die Zelte zu ziehen, kochende oder abfallende Flüssigkeiten auf den Boden zu schütten und offenes Feuer zu entzünden.
- Die Benutzung des Holzkohlegrills (im Grill, der den Gästen zur Verfügung steht) ist erlaubt, solange der Rauch die Nachbarn nicht stört und den Rasen und den Boden darunter nicht beschädigt.
- Für Schäden, die durch umstürzende Bäume oder Äste verursacht werden, wird keine Haftung übernommen.
- Die Benutzung der Einrichtungen, einschließlich des Schwimmbads, des Spielplatzes und anderer Einrichtungen, erfolgt auf eigene Gefahr.
- Abfälle müssen in den Mülltonnen entsorgt werden, die sich an bestimmten Stellen des Campingplatzes befinden.
- Wäsche und Geschirr dürfen nur in den dafür vorgesehenen Waschbecken gewaschen werden.
- Das Waschen von Autos und Wohnwagen ist nicht gestattet.
- Hunde sind gemäß der speziellen Hundeverordnung erlaubt.
- Die Besitzer haften für alle Schäden, die ihre Tiere verursachen können.
- Das Spielen von Fußball, Boccia und Volleyball außerhalb der ausgewiesenen Bereiche ist verboten.
- Minderjährige haben Zutritt, wenn sie von ihren Eltern oder volljährigen Verwandten begleitet werden.
- Kinder müssen immer in Begleitung sein, wenn sie die verschiedenen Einrichtungen und Toiletten benutzen.
- Die Eltern tragen die direkte Verantwortung für ihre Kinder.
- Kinder müssen von ihren Eltern beaufsichtigt werden; die Direktion lehnt in dieser Hinsicht jede Verantwortung ab.
- Die Korrespondenz muss von den Erwachsenen persönlich im Büro der Direktion abgeholt werden. Nach 7 Tagen wird die nicht abgeholte Post an den Absender zurückgeschickt.
- Jede ansteckende Krankheit muss sofort der Direktion oder dem Arzt des Campingplatzes gemeldet werden.
- Die Stellplätze sind mit einem Stromanschluss ausgestattet. Ein Anschluss von KW 0,500 (2A) ist im Preis inbegriffen. Für einen höheren Anschluss wird ein Aufpreis berechnet.
- Elektrische Öfen jeglicher Art und Leistung sind strengstens verboten.
- Jede Bewegung von Personen muss der Direktion gemeldet werden.
- Bitte melden Sie die Rechnung am Tag vor der Abreise an.
- Bei berechtigten Beschwerden wenden Sie sich bitte an die Direktion.
Vorschriften Tiere
Ihre Hunde sind in unserem Feriendorf willkommen, aber um die anderen Gäste nicht zu belästigen, bitten wir Sie, die folgenden Regeln zu beachten:
Haustiere sind nur in Bungalows, Premium-Stellplätzen und Maxi-Caravans erlaubt (und nur in begrenzter Anzahl, d.h. maximal 1 mittelgroßes Haustier pro Einheit für Premium und 2 mittelgroße Haustiere für Bungalows, Stellplätze und Maxi-Caravans). Bitte wenden Sie sich an die Direktion, um Ausnahmen von dieser Anzahl zu erfragen. Tiere sind in den Mobilheimen nicht erlaubt.
- Das Vorhandensein von Tieren muss zum Zeitpunkt der Buchung und der Ankunft gemeldet werden.
- Das Mitbringen von Tieren muss von der Direktion genehmigt werden.
- Hunderassen und Tiere, die als gefährlich gelten oder von den zuständigen Behörden als solche gemeldet werden, können nach Ermessen der Direktion aus dem Dorf entfernt werden.
- Die Tiere müssen von einem Impfpass begleitet sein.
- Hunde müssen an einer kurzen Leine geführt werden.
- Für Schäden, die durch Tiere an Dritten und an den Einrichtungen des Feriendorfs verursacht werden, haftet der Besitzer.
- Das Mitbringen von Tieren auf den Spielplatz, ins Wohnmobil, ins Schwimmbad und in den Promenadenbereich (Sand) ist verboten.
- Der Zugang von Tieren zum Strand ist frei, für die Regulierung gelten die nationalen Gesetze.
- Die Tiere dürfen höchstens 2 Stunden lang allein in der Unterkunft bleiben.
- Es ist die Pflicht des Besitzers, dafür zu sorgen, dass die Gesundheits- und Hygienevorschriften während des Aufenthalts des Tieres in der Einrichtung weitestgehend eingehalten werden.
- Sie dürfen die anderen Gäste im Dorf nicht stören und müssen für ihre Bedürfnisse außerhalb der Ferienanlage oder in dem dafür vorgesehenen Bereich begleitet werden. In jedem Fall ist es obligatorisch, die Bedürfnisse des Haustieres zu erfüllen.
Eigentümer, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, werden aufgefordert, den Campingplatz sofort zu verlassen, und müssen mit einer Geldstrafe rechnen.
Vorschriften Swimmingpool (privat zur gemeinschaftlichen Nutzung)
Das Schwimmbad wird gemäß Regionalgesetz 9/3/2006 Nr. 8 nicht von Rettungsschwimmern beaufsichtigt.
Die Vorschriften sind außerhalb des Beckens ausgehängt.
Standard-Öffnungszeiten (sofern am Eingang des Schwimmbads nicht anders angegeben): von 10.00 bis 19.00 Uhr.
- Duschen vor dem Betreten des Beckens ist obligatorisch.
- Das Mitbringen von Tieren (Hunde, Katzen, etc.) ist verboten.
- Es ist verboten, Sand in den Poolbereich mitzubringen.
- Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung von Eltern oder anderen Erwachsenen ins Wasser.
- Es wird empfohlen, eine Badekappe zu tragen.
- Die Verwendung von Shampoo jeglicher Art im Schwimmbad und in den Duschen ist untersagt.
Der Zutritt zum Village setzt die Akzeptanz und Einhaltung dieser REGELN voraus, die durch zusätzliche Regeln, die die Direktion für den optimalen Betrieb des Villages für angemessen hält, gesondert ergänzt werden können. Das Village-Personal ist befugt, diese Regeln durchzusetzen und Verstöße der Direktion zu melden. Diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten, werden unverzüglich aus dem Village verwiesen.