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Verordnung

Für einen sorglosen Aufenthalt

Allgemeine Regeln

Dieses Reglement wird am Eingang des Village ausgehängt; mit dem Betreten des Village wird es daher in vollem Umfang akzeptiert.

Vorschriften Tiere

Ihre Hunde sind in unserem Feriendorf willkommen, aber um die anderen Gäste nicht zu belästigen, bitten wir Sie, die folgenden Regeln zu beachten:

Haustiere sind nur in Bungalows, Premium-Stellplätzen und Maxi-Caravans erlaubt (und nur in begrenzter Anzahl, d.h. maximal 1 mittelgroßes Haustier pro Einheit für Premium und 2 mittelgroße Haustiere für Bungalows, Stellplätze und Maxi-Caravans). Bitte wenden Sie sich an die Direktion, um Ausnahmen von dieser Anzahl zu erfragen. Tiere sind in den Mobilheimen nicht erlaubt.

Eigentümer, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, werden aufgefordert, den Campingplatz sofort zu verlassen, und müssen mit einer Geldstrafe rechnen.

Vorschriften Swimmingpool (privat zur gemeinschaftlichen Nutzung)

Das Schwimmbad wird gemäß Regionalgesetz 9/3/2006 Nr. 8 nicht von Rettungsschwimmern beaufsichtigt.
Die Vorschriften sind außerhalb des Beckens ausgehängt.
Standard-Öffnungszeiten (sofern am Eingang des Schwimmbads nicht anders angegeben): von 10.00 bis 19.00 Uhr.

Der Zutritt zum Village setzt die Akzeptanz und Einhaltung dieser REGELN voraus, die durch zusätzliche Regeln, die die Direktion für den optimalen Betrieb des Villages für angemessen hält, gesondert ergänzt werden können. Das Village-Personal ist befugt, diese Regeln durchzusetzen und Verstöße der Direktion zu melden. Diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten, werden unverzüglich aus dem Village verwiesen.